DIN 8989 – Schallschutz bei Aufzugsanlagen
Der Schallschutz bei Aufzugsanlagen war bislang in der Richtlinie VDI 2566 geregelt. Sie wurde nun durch DIN 8989 „Schallschutz in Gebäuden – Aufzüge“ im August 2019 ersetzt. Wie bisher werden Anforderungen an die Körperschallemission der Aufzugsanlagen sowie an die Baukonstruktion gestellt. Im Gegensatz zum bisherigen Regelwerk wurden auch Kennwerte für einen erhöhten und hohen Schallschutz im Geschosswohnungsbau aufgenommen, so dass differenzierter geplant werden kann. Die Anforderungen an die flankierenden Bauteile wurden grundlegend überarbeitet und ebenfalls an die verschiedenen Schallschutzniveaus angepasst.
Wie bereits in VDI 4100:2012 wurde als Anforderungswert ein nachhallzeitbezogener Kennwert LAF,max,nT festgelegt, so dass die von der Aufzugsanlage einwirkenden Geräusche realitätsnäher beschrieben werden. Leider gibt es parallel noch den bisherigen Kennwert LAF,max,n, der jedoch aufgrund eines Text-Zusatzes mit „raumvolumenabhängig“ zu Verwirrung und Widersprüchen führt. Die dort angegebenen Volumengrenzen, die es in der Physik nicht gibt, lässt die Natur „Sprünge“ machen. Daraus zeigt sich bereits, dass nach Möglichkeit die maximal zulässigen Geräusche mit dem nachhallzeitbezogenen Kennwert LAF,max,nT festgelegt werden sollten, um den Schallschutz praxisgerecht zu beschreiben und sinnvoll planen zu können.